Motorrad Fahrtenbuch

Motorrad Fahrtenbuch

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass Motorradfahrer ein auferlegtes Fahrtenbuch länger, als Autofahrer führen müssen. Hintergrund ist die typische saisonale Nutzung des Motorrades.

 

In einem konkreten Fall (Az.: 3C13.14), überschritt ein Motorradfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70km/h um 27km/h. Bei den Ermittlungen wollte der Biker keine Angaben zum Fahrer machen und auch die Untersuchungen konnten den Fahrer zum Tatzeitpunkt nichtfeststellen. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Allerdings wurde dem Halter das Führen eines Fahrtenbuches für 15 Monate auferlegt. Dies sind drei Monate länger als bei vergleichbaren Fällen mit Autofahrern.

Das Gericht begründete die Entscheidung mit der typischen Nutzung eines Motorrades als Saisonfahrzeug, womit die Nutzung im Regelfall über die Wintermonate nicht der Fall ist.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..