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Normalerweise muss bis spätestens vier Wochen nach dem auf der Prüfplakette angegebnen Monat das Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

Nutzer eines Saisonkennzechens wäre es jedoch nicht zumutbar, ihr Motorrad mit einem Transporter zur Prüfstelle zu bringen oder sich ein rotes Kennzeichen besorgen zu müssen. Wie in Anlage acht der Straßenverkehrs -Zulassungs- Ordnung (StVZO) unter Punkt 2.7 erläutert, zählt der vierwöchige Karenzzeitraum erst wieder ab dem Zulassungsmonat nach der Winterpause.

Sie haben dementsprechend bis Ende April Zeit, sich um einen Prüftermin zu kümmern.
So der TÜV Rheinland in Köln
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..