Beschlagnehmung von MotorrädernEin Biker klagte gegen den Freistaat München gegen eine direkte Beschlagnahmung seines Bikes.

Was war passiert?
Er fuhr eine kurvige bergstrecke zwischen Kochelsee und Walchensee, sein Tacho zeigte 146km/h statt der erlaubten 100km/h an, als er von der Polizei gestoppt wurde. Zuvor wurde er bereits mit 11km/h mehr als erlaubt angehalten. Ihm war klar das er mit einem Bußgeld und Punkte rechnen muss, aber nicht damit, dass die Polizei sein Motorrad direkt am Ort beschlagnahmte und abtransportierten. Also klagte er gegen den Freistaat München.


Nun ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes München raus. Es wies die Klage zurück und begründete dies so: "Die Sicherstellung sei eine geeignete Maßnahme gegen risikoreiche Raserei. Es kann nicht toleriert werden, dass Raser die Straßen als Rennstrecke missbrauchen und andere gefährden." Die beteiligte Polizei sagte weiterhin dazu: " Andere Maßnahmen, wie Bußgelder und Aufklärungsprogramme, hätten zuvor keine Wirkung gezeigt." Die Polizei ist mit dem Urteil zufrieden. Der Angeklagte fühlte sich gegenüber den Autofahrern ungleichbehandelt.

D.h. wessen Bike beschlagnahmt wird, erhält dieses nach 24h zurück, zahlt die Abschleppkosten, das Bußgeld und bekommt zztl. Punkte in Flensburg.

 Aktualisierung:

Die Sicherstellung ist in zweiter Instanz als rechtswidrig erklärt worden. Der Biker musste damals 25Euro Verwarnung für die 11km/h und für das zweite Vergehen 100 Euro Bußgeld zahlen, erhielt drei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Das Gericht argumentierte mit einer Diskriminierung des Piloten. Nur weil er zwei Mal angehalten wurde, heißt das nicht, dass er auch in Zukunft zu schnell fahren würde und somit zu unrecht zu den Hardcorerasern gezählt wurde. Des Weiteren ist die Beschlagnehmung ein erheblicher Eingriff in das Eigentumsrecht des Klägers. Auch bietet der Maßnahmenkatalog genug Möglichkeiten den Biker durch z.B. das Punktesystem, verkehrspsychologische Beratung und Aufbauseminaren den Biker zu bestrafen. Daher ist der Einzug des KRades als nicht zulässig anzusehen. (Aktenzeichen 10 BV 08.1422 vom 26.01.2009)

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..