BikercrashDer Bundesgerichtshof sieht keinen Anspruch auf Nutzungsausfall für Motorradfahrer die ihr Bike nur in der  Freizeit, zum Spaß und oder als Hobby nutzen.

Dies bestätigen die Richter mit dem Beschluss vom 13.12.2011 Az: VI ZA 40/11. In letzter Zeit beschäftigten  sich die Versicherungen und Gerichte des Öfteren mit diesem Thema. Einen entsprechenden Nutzungsaufall eines  beschädigtes Bike nacheinem Unfall gelten zu machen wurde immer schwerer. Bei einem Auto sieht es anders aus  und hier liegt wohl das Problem, denn die Richter sehen einen Unterschied in der Nutzung eines Autos und  eines Motorrades, das überwiegend in der Freizeit bewegt wird und dem zusätzlich vorhanden sein eines Pkws.

In diesem Fall war ein im Ruhestand befindlicher Innenarchitekt mit seinem Motorrad unterwegs, als er  unverschuldet in einem Unfall verwickelt wurde. Ein Sachverständiger schätzte die Reparatur auf maximal fünf  Arbeitstage. Da jedoch ein Ersatzteil aus Japan beschafft werden musste, wurde die Zeit überschritten. Zudem  konnte der Kläger, durch eine Handverletzung, das Motorrad nicht benutzen. Insgesamt verlangte der Kläger  eine Nutzungsausfallentschädigung für 25 Tage.

Der Architekt verfügt zwar auch über ein Pkw, aber das Motorrad ist sein Hobby, dass er für  Vergnügungsfahrten, als auch für die Befriedigung seiner Mobilitätsbedürfnisse, nutzt. Der BGH hat dem Kläger in einer Vorinstanz kein Recht gegeben. Ferner sehen die Richter das Motorrad als  Hobby und nicht zur erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Klägers an. Anders als bei dem täglichen Gebrauch  eines benutzbaren Pkw stellt die Benutzbarkeit eines Motorrades für den Kläger zwar ein Erhöhung der  Lebensqualität da, jedoch stellt dies noch keinen materiellen vermögensrechtlichen Wert eines Ersatzes dar.  Die Wertschätzung stützt der Kläger durch die hauptsächliche Verwendung des Motorrades als Hobby, was nicht  die alltägliche Nutzbarkeit zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung beinhaltet.

Kurz gesagt bedeutet dies: Es gibt nur entweder oder. Wer sein Bike als Freizeitspaß betreibt, bekommt keinen  
Nutzungsausfall, wenn es beschädigt wurde und in der Werkstatt zur Reparatur muss. Wer hingegen das Motorrad  als tägliches Verkehrsmittel nutzt, erhält einen Nutzungsausfall für den Zeitraum der Reparatur. Zudem darf  kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, oder das Bike das hauptsächlich genutzte Verkehrsmittel darstellt.  Weiterhin benachteiligend ist der Fakt, dass wenn die Beschaffung von Ersatzteilen länger als üblich dauert,  hat dies keinen Einfluss auf die Entschädigung über den entspr. Zeitraum. Also ein Problem des Bikers.

Im Übrigen spielt das beim Auto im umgekehrten Fall keine Rolle, auch wenn ein Bike in der Garage als Ersatz stehen würde.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..