Unfall mit Motorrad und Auto

Unfall mit Motorrad und Auto

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, wurde entschieden, dass Motorradfahrer in einer Gruppe, keine Haftung im Falle eines Auffahrunfalles übernehmen.

Motorradfahrer in einer Gruppe fahren normalerweise seitlich nach hinten versetzt, dicht zusammen.

In diesem Fall waren vier Motorradfahrer auf einer Landstraße unterwegs. Der vorderste kollidierte mit einem Auto in einer Kurve und stürzte. Da der Abstand in der Gruppe zu gering war, konnten die beiden nachfolgenden Biker nicht rechtzeitig bremsen und stürzten ebenfalls. Der zweite Motorradfahrer, der nach eigenen Angaben rechtzeitig zum Stehen kam, wurde vom dritten, der nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte und den zweiten mitriss, für seinen Unfall und Schaden verantwortlich. Er verlangte vom dritten Biker Schadensersatz.

Der Sachverhalt konnte nicht eindeutig geklärt werden, spielte für das Urteil aber auch nicht die Rolle.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah in diesem Fall mit dem Aktenzeichen 22 U 39/14 vom 18.08.2015, die Sachlage jedoch anders und argumentierte wie folgt. Die Fahrer fuhren zusammen in einer Gruppe mit nicht eingehaltenem Mindestabstand um das Gruppengefühl untereinander zu erleben. Damit haben sie sich einvernehmlich und bewusst dem Risiko und der Gefahr eines Sturzes bereitwillig ausgesetzt. Somit schließt dies die Haftung einzelner Gruppenmitglieder untereinander zwingend aus. Das Gericht wies die Klage ab.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..