Blitzer App

Blitzer App

Mit dem Urteil des Oberlandesgericht Celle wurde erstmalig entschied, dass eine installierte App zur Warnung vor Blitzern, verboten ist.

In dem Urteil des OLG Celle vom November 2015 wurde entschieden, dass diese Programme auf Smartphones oder anderen Geräten, zur Warnung vor Blitzern im Straßenverkehr, verboten sind.

Die Richter beziehen sich hierbei auf den für Autofahrer maßgeblichen Paragrafen 23, 1b der StVO. „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Demnach ist ein Smartphone mit installierter Blitzer-App ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Hier ist nicht entscheidend, dass die App aktiv ist oder funktioniert, sondern alleine das sie auf dem Gerät installiert sei. In diesem Fall werden ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Richtig teuer wird es jedoch im Ausland. So werden in Tschechien rund 7.400 Euro und in Luxemburg bis zu 5.000 Euro oder gar eine Haftstrafe  von bis zu einem Jahr fällig. Nachfolgende Tabelle zeigt wo eine App als Radarwarner im Außland noch verboten ist.

Nutzung von Radarwarnern im Ausland

Land

Mitführverbot

Benutzungsverbot

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Finnland

Frankreich

Lettland

Litauen

Luxemburg

Niederlande

Norwegen

Österreich

Polen

Rumänien

Schweden

Schweiz

Serbien

Slowakei

Slowenien

Spanien

Tschechien

Türkei

Ungarn

● ja ○ nein
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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..