Foto KH9 Roland Sands 1299 Panigale

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Die Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ und TÜV wollen Reifen die von der eingetragenen Dimension abweichen, nicht mehr zulassen. Bisher wurde dies in einem Schreiben vom Bundeskverkehrsministerium vom Juli 2008 geklärt. Demnach dürfen die Prüfer Reifen, bei Vorlage einer Reifenfreigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung, die durch den Reifenhersteller ausgestellt wird, nicht als "erheblichen Mangel" oder mit dem Vermerk des erlöschen der Betriebserlaubnis, beanstanden.

Doch immer öfter weigern sich die Prüfstellen und stellen keine neue HU-Plakette aus. Als Argument sollen Sicherheitsbedenken genannt werden, man munkelt jedoch, dass zusätzliche Einnahmen generiert werden sollen. Das sich da die Bundesländer den Prüfstellen anschließen ist auch kein Wunder.

Die Problematik soll nun zwischen Herstellern, Bundesverkehrsministerium, Prüfstellen und Bundesländer, geklärt werden.

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Ergebnisse

Recht und Verkehr | 31.12.2019 | RoadRunner |

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RoadRunner schrieb am:Mittwoch, 29. Mai 2019 16:34 Uhr

Bei mir diskutierte der neue TÜV Prüfer neulich rum, schaute dann 30min im Internet nach und klebte dann die Plakete drauf. Das Bike hat den Reifentyp seit ca. 8 Jahren und nie gabs Ärger - reine Abzocke..

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..