Führerschein Vorderseite

Führerschein Vorderseite

Der Vorschlag auch Inhaber eines Autoführerscheins, Klasse B, 125er Leichtkrafträder fahren zu lassen, stammt aus dem Sommer 2019 und wurde seither rege Diskutiert. Am 20.12.2019 wurde dem Vorschlag durch den Bundesrat zugestimmt. Die gesetzliche Grundlage ist somit nur noch Formalie und in den nächsten Monaten zu erwarten.

Nachdem Politiker, Medien und Verbände zum Teil heftige Kritik äußerten, musste der ursprüngliche Plan nachgebessert werden. Folgende Voraussetzungen müssen nun erfüllt sein:

  • Besitz des Autoführerschein Klasse B für min. 5 Jahre
  • Mindestalter von 25 Jahre
  • 9 Fahrschuleinheiten je 90 Minuten davon 4 in Theorie und 5 in Praxis

Mit einer einfachen Bescheinigung kann dann die Schlüsselzahl 196 im Führerschein nachgetragen werden.Ist dies passiert, dann kann ein Leichtkraftrad mit folgenden Einschränkungen gefahren werden:

  • max. 125ccm
  • bis zu 15PS
  • min 110kg Gewicht bei max. Leistung

Mit diesem Führerschein darf jedoch ein Leichtkraftrad nur in Deutschland gefahren werden. Wer seinen Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erworben hat, der darf bereits ein Leichtkraftrad fahren.

Im Ausland ist dieser Eintrag nicht gültig. In anderen EU Ländern wie Italien dürfen Autofahrer automatisch 125er fahren. In Österreich gar nach 5 Jahren Besitzt eines Autoführerscheins und sechs Fahrstunden ohne Prüfung.

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  • Kawasaki Ninja Burnout Fail
  • RoadRunner schrieb
    typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..