Bisher gab es nur eine Empfehlung des Industrieverandes Motorrad (IVM), die in Form eines Aufklebers allen Quadfahrern emfahl, den Helm zu tragen. Jetzt hat der Gesetzgeber diese Sicherheitslücke geschlossen: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So lautet die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21.12.2005, die laut IVM durch einen Bundesratsbeschluss ab sofort in Kraft tritt.
Helmpflicht für Quad-Piloten
Bisher gab es nur eine Empfehlung des Industrieverandes Motorrad (IVM), die in Form eines Aufklebers allen Quadfahrern emfahl, den Helm zu tragen. Jetzt hat der Gesetzgeber diese Sicherheitslücke geschlossen: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So lautet die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21.12.2005, die laut IVM durch einen Bundesratsbeschluss ab sofort in Kraft tritt.
- Details
- Geschrieben von RoadRunner
- Kategorie: Recht und Verkehr
neu im Forum
- Keine Beiträge vorhanden.
neue Kommentare
-
-
RoadRunner schrieb
typischer Fail - voll lustig wie er aufeinma..
-
-
BMW Patent zum indukti..
Klingt eigentlich ganz logisch und wenn innerh..
-
-
Abweichende Reifen ab ..
Das ist doch reine Geldmacherei und Selbsterha..
-
-
Pfosten an 180Grad Kur..
Ich denke das was der Landkreis dort gemacht h..
-
-
Profil von indigo
Hey Meister, lange nichts von dir gehört -was..
-
-
Profil von Skibby
Moin Moin, danke...
-
-
Profil von Skibby
Moin Moin, willkommen bei Motofreak...